AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbezwecke auf der Website Boah.at. Vertragspartner, in der Folge kurz „Betreiber“ genannt, ist Herausgeber & Medienverantwortlicher:

Ghassan Seif-Wiesner
Susi-Weigel-Weg 1 – 1120 Wien
E-Mail: info@boah.at

AGB: Geltung und Vertragsabschluss

Boah.at erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) für die Preise, welche vor der Auftragsannahme mit dem Kunden schriftlich ausverhandelt werden. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Boah.at und seinen Auftraggebern, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Auftraggeber kann die AGBs jederzeit online hier einsehen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von dieser, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Boah.at schriftlich bestätigt werden. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht Boah.at ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers bedarf es nicht.

Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar und regeln das Verhältnis zwischen Boah.at und seinen Auftraggebern bei der Erteilung und Abwicklung von Aufträgen für Advertorials. Also gekennzeichnete Werbeschaltung in Form von Artikel und Beiträgen auf der Website www.Boah.at.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist, die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

1. Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot der Boah.at über die Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer Artikel, Advertorials und/oder Artikelreihen auf der von Boah.at zum Zwecke der Verbreitung von Werbung angebotenen Online-Seite www.boah.at. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote von Boah.at freibleibend, d. h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen unter dem vorab schriftlich vereinbarten Zeitrahmen.

1.2 „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Advertorials oder mehrerer Artikel in der von Boah.at betriebenen Online-Seite, Zweck dieser Verbreitung.

1.3 „Werbekunde“ ist diejenige Person oder das Unternehmen, für die Boah.at Advertorials platzieren soll. Werbekunde kann entweder der Werbetreibende selbst (der eigene Waren oder Dienstleistungen bewirbt) oder eine Werbe- oder Mediaagentur sein, die im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und Dienstleistungen wirbt.

1.4 Ein Advertorials im Sinne dieser AGB sind Artikel und Beiträge, die der Werbekunde Boah.at zur Platzierung auf der Online-Seite www.Boah.at zur Verfügung stellt. Die Spezifikationen für sämtliche Werbemittel werden vorab schriftlich zwischen Werbekunden und Vertragspartnern vereinbart und anschließend in einer Auftragsbestätigung festgehalten.

2. Vertragsabschluss

2.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Advertorials oder durch Bestätigung der Boah.at in Textform (Mail, Brief) zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch Boah.at erfolgte, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Werbekunden zustande.

2.2 Soweit Werbe- oder Mediaagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbe- oder Mediaagentur zustande. Boah.at ist berechtigt, von den Werbe- bzw. Mediaagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Werbeaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Boah.at. Soweit Werbe- oder Mediaagenturen Aufträge erteilen, behält sich Boah.at das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.

2.3 Der Werbekunde ist nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag gegenüber Boah.at (also das gebuchte Advertorial-Volumen) auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Boah.at vorliegt. Boah.at ist berechtigt, die Ansprüche aus dem Werbeauftrag abzutreten.

2.4 Der Werbekunde hat Boah.at jede Änderung seiner Firma, Ansprechpartner, Anschrift oder von sonstigen Kontaktinformationen (Tel., Fax, E-Mail etc.) umgehend, spätestens binnen 5 Werktagen per Brief, Fax oder per E-Mail mitzuteilen.

3. Cookies und Analysetools:

3.1 Boah.at behält es sich, aus datenschutzrechtlichen Gründen vor, keine Cookies oder externe Analysetools von Auftraggebern in die Advertorials einzubauen.

3.2 Aufträge für Werbeschaltungen, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können von Boah.at nicht akzeptiert werden. Für den Fall, dass diese Bedingungen nicht eingehalten sind, kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Werbekunden trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingungen.

4. Werbeschaltung von Beiträgen/Artikel

4.1 Boah.at wird das vom Werbekunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material (Werbemittel) für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Laufzeit auf der vertraglich festgelegten Werbefläche platzieren. Ob der Inhalt dabei besonders hervorgehoben werden muss oder auf einer speziellen Stelle der Seite zu platzieren ist, wird ebenfalls vorab schriftlich festgehalten.

4.2 Ist in dem Werbeauftrag ein Gesamtwerbevolumen für mehrere Advertorials festgehalten, die hervorgehoben werden sollen, so behält Boah.at es sich vor, abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Werbekunden, ansonsten nach Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Werbekunden, vorzunehmen. Boah.at trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit auch stattfinden.

4.3 Boah.at wird den Werbekunden über die Anzahl der während der Kampagne angefallen Klicks in einem durch vorgegebenes Format berichten. Maßgeblich sind die von Boah.at über ihr Server ermittelten Daten. Sollten andere Messmethoden gewünscht werden, ist dies vor Advertorial-Schaltung zu vereinbaren. Die daraufhin von Boah.at gelieferten Messergebnisse sind maßgeblich. Eine unangemeldete Messung des Werbekunden ist unzulässig.

4.4 Der Werbekunde ist verpflichtet, die Werbung nach erstmaliger Schaltung zu prüfen, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

4.5 Soweit die Advertorials nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist Boah.at berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie als solche kenntlich zu machen oder zu verlangen, dass der Werbekunde eine entsprechende Kennzeichnung in seinen Artikel und Beiträgen vornimmt. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort „Advertorial“ / „Anzeige“/ „Werbung“ / „Sponsored Content“ zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

5. Datenanlieferung / Einbindungsnachweis

5.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, die für die Advertorials notwendigen Unterlagen bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin anzuliefern.

5.2 Boah.at ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, zur Archivierung oder Werbemittel an den Werbekunden zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.

5.4 Kosten von Boah.at für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung an Beiträge und Artikel für Advertorials hat der Werbekunde zu tragen.

6. Pflichten des Werbekunden und Ablehnungsrecht

6.1 Der Werbekunde garantiert, dass er alle zur Schaltung der Advertorials erforderlichen Rechte besitzt und die Advertorials deutlich als Werbung erkennbar sind. Der Werbekunde garantiert ferner, dass die Werbemittel und die Seiten, auf die durch einen Link verwiesen wird, keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen. Und/oder nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschutzrechtliche) Bestimmungen verstoßen und/oder nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind und/oder keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links, Programme oder Verfahren, die das Netzwerk von Boah.at (einschließlich sämtlicher eingesetzter Hard- und Software) oder einzelne Betreiber oder Internetnutzer schädigen können.

6.2 Der Werbekunde überträgt Boah.at die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen zeitlich, örtlich und inhaltlich beschränkte Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Schutzrechte.

6.3 Der Werbekunde (sowie ggf. die Werbe- oder Mediaagentur) stellt Boah.at von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Verwertungsgesellschaften frei, die durch die von Boah.at veröffentlichten Advertorials geltend gemacht werden. Im Falle eines Verstoßes dieser Bestimmungen stellt der Werbekunde der Boah.at von allen etwaigen daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Inhalte vor Schaltung und Veröffentlichung der Advertorials besteht für Boah.at nicht.

6.4 Boah.at behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Inhalt vom österreichischen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden. Ebenso gilt das, falls deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft Rechte Dritter oder die Interessen von Boah.at verletzt. Dem Werbekunden steht es frei, Boah.at ein neues bzw. geändertes Advertorial zur Verfügung zu stellen. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Werbekunden.

6.5 Bei Werbemitteln, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Online-Medien entsprechen, behält sich Boah.at ein Einspruchsrecht vor. Werbemittel, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich optisch unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige“, „Bezahlte Werbung“ oder „Advertorial“ gekennzeichnet sein. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als werbliche Veröffentlichung erkennbar sind, werden als solche von Boah.at mit einer der genannten Bezeichnungen deutlich gekennzeichnet.

6.6 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, Boah.at hierüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet Boah.at auch nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehenden Schaden.

7. Gewährleistung von Boah.at

7.1 Boah.at gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Advertorials. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine 100%ige Erreichbarkeit der Website Boah.at immer zu gewährleisten. Insbesondere sind dem Werbekunden die folgenden möglichen Ausfallzeiten bekannt: Wartungsarbeiten, technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich von Boah.at liegen. Wie Hackangriffen, höherer Gewalt, Streiks, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsbetreibern), von deren Leistung der Betrieb Boah.at abhängig ist.

8. Verrechnung und Zahlung

8.1 Die Rechnungslegung erfolgt vorab eines Auftrags für die Anzahl/Schaltungsdauer eines oder mehrerer Advertorials.

8.2 Zahlungsbedingung: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

9. Stornierung von Aufträgen

9.1 Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail bei Boah.at eingehen. Diese muss vor dem vereinbarten Schaltzeitraum für die Advertorials erfolgen.

Datenschutz

10.1 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Stand Februar 2024